Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle Lieferungen und Leistungen an Unternehmen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden AGB. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Bestellers, sind für den Geschäftsverkehr mit uns (kurz HC) stets ausgeschlossen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Das gilt auch für Sondervereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern über Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr, da diese zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht berechtigt sind. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsvorgänge.

II. Angebote/Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung in deren Umfang angenommen. Aufträge können wir innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen. Bis zur schriftlichen Annahme oder Auftrags-bestätigung entstehen für uns keine Verpflichtungen.

III. Umfang der Lieferung/Warenbeschreibung

Wir sind berechtigt, von der bestellten / bestätigten Ware bis zu 10 % mehr oder weniger herzustellen, wenn dies aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Menge können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vorbehaltlich anderer Abreden sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Beschreibungen der Waren sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen, sie bedarf der Schriftform. Gestalterische Änderungen, die wir nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, sind uns vorbehalten. Geringfügige, insbesondere aber handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Fertigungstoleranzen, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware nicht.

IV. Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei uns. Reinzeichnungen, Filme, Klischees und Stanzen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn dem Besteller Kosten hierfür in Rechnung gestellt wurden.

V. Lieferzeit

Die Lieferzeit beträgt 10 Werktage (Inland) und 20 Werktage (Ausland), ab Werk. Der Besteller kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Die Nachfrist muss mindestens 10 Arbeitstage betragen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen setzt deren Ankündigung in dieser Fristsetzung voraus. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges stehen dem Besteller nur zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Besteller ist. Sie sind darüber hinaus auf den Wert der Lieferung begrenzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch um 2 Monate.

VI. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Werk Deutschland. Die Gefahr geht unabhängig von der Frage des Leistungsortes spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bei Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Ware wird von uns unversichert versandt, wenn der Besteller dies nicht gesondert verlangt hat. Als AEO zertifiziertes Unternehmen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen die Weitergabe von Trackingnummern zur Paketverfolgung an Dritte nicht gestattet ist.

VII. Preise und Zahlungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung berechtigen uns nach billigem Ermessen zu entsprechenden Preisanpassungen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 2 Monate vergangen sind. Für Deutschland und EU-Länder sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen vom Ausstellungsdatum der Rechnung an netto, für außereuropäische Länder Vorkasse-Rechnungen netto Kasse zahlbar. Danach gerät der Besteller auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei konkreten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Bonität des Bestellers können wir weitere Lieferungen von der Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises abhängig machen. Lieferungen innerhalb von Deutschland werden bis 15 kg zu € 10,00 durchgeführt und eine Handlingpauschale in Höhe von 30,00 € je Auftrag berechnet. Wir behalten uns vor die Ware auch per Spedition zu versenden und die Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen. Für alle anderen Länder werden die Fracht- und ggf. Zollkosten je Auftrag ermittelt und eine Handlingpauschale in Höhe von 40,00 € je Auftrag berechnet.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt daher bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch nach Lieferung fällig werdender - aus der Geschäftsverbindung bestehenden Verbindlichkeiten, einschließlich eines vorhandenen Kontokorrentsaldos, Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Forderungen zur Sicherung an HC ab. Die Abtretung wird angenommen. Der Besteller bleibt widerruflich zum Forderungseinzug berechtigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Besteller uns anteilig Miteigentum. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Insbesondere tritt der Käufer seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Ware anteilig an uns ab. Auf Verlangen des Käufers gibt HC Sicherungen nach seiner Wahl frei, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Bestellers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens, ist HC berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, solange der Besteller nicht Vorkasse leistet. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung.

IX. Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und einen Mangel vollständig anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen und unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Anlieferung der Ware bei uns eingegangen sein. Muster der beanstandeten Ware sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zurückzusenden. Nach Empfang von Mustern der beanstandeten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware in angemessener Frist, regelmäßig aber innerhalb von 4 Wochen verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sofern wir nachbessern oder nachliefern, ist die gesamte beanstandete Ware zurückzugeben. Für die Eignung der Waren für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie oder Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Der Besteller ist verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen. Unsere Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet im Übrigen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko über- nommen haben. Schadensersatzansprüche gegen uns sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Reinzeichnungen und Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben sich Satzkorrekturen durch nachträgliche Änderungen, so werden sie dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Nach Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom Auftraggeber in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar.

X. Verjährung

Bei Kaufverträgen, Werklieferungsverträgen und Werkverträgen verjähren die Ansprüche des Käufers und Bestellers gegen uns in folgenden Fristen: Gewährleistungsansprüche des Käufers gem. § 437 BGB verjähren in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von einem Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB), die nicht unter Ziff. (1) und (2) fallen, verjähren in einer Frist von einem Jahr seit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Satz 1 – 3 gelten nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, der §§ 478, 479 BGB Gewährleistungsansprüche des Bestellers gem. § 634 BGB verjähren in den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB in einer Frist von einem Jahr ab Abnahme des Werkes. In den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bestellers in entsprechender Anwendung der Vorschriften der VOB in einer Frist von zwei Jahren ab Abnahme des Werkes. In den Fällen des § 634 a Abs. Nr. 3 BGB gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt entsprechend für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB), die nicht vorstehend geregelt sind. Die Verkürzung der Verjährung gem. vorstehendem Absatz gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.

XI. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.

XI. Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten kommt.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Witzhave, als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist Hamburg als Sitz des räumlich nächsten Land- und Oberlandesgerichts vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.