Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen an Unternehmen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden AGB.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des
Bestellers, sind für den Geschäftsverkehr mit uns (kurz HC) stets ausgeschlossen, es sei denn wir
haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Das gilt auch für Sondervereinbarungen mit unseren
Außendienstmitarbeitern über Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen im Geschäftsverkehr, da
diese zum Abschluss solcher Vereinbarungen nicht berechtigt sind. Unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsvorgänge.
II. Angebote/Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung in deren
Umfang angenommen. Aufträge können wir innerhalb von 4 Wochen nach Zugang annehmen. Bis
zur schriftlichen Annahme oder Auftrags-bestätigung entstehen für uns keine Verpflichtungen.
III. Umfang der Lieferung/Warenbeschreibung
Wir sind berechtigt, von der bestellten / bestätigten Ware bis zu 10 % mehr oder weniger
herzustellen, wenn dies aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Mehr-
oder Minderlieferungen der bestellten Menge können ohne anderslautende Vereinbarung nicht
beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vorbehaltlich anderer
Abreden sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Beschreibungen der Waren sind nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen, sie bedarf der Schriftform.
Gestalterische Änderungen, die wir nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, sind uns
vorbehalten. Geringfügige, insbesondere aber handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe,
Fertigungstoleranzen, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße
Beschaffenheit der Ware nicht.
IV. Urheberrecht
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und
dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei uns.
Reinzeichnungen, Filme, Klischees und Stanzen bleiben auch dann unser Eigentum, wenn dem
Besteller Kosten hierfür in Rechnung gestellt wurden.
V. Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt 10 Werktage (Inland) und 20 Werktage (Ausland), ab Werk. Der Besteller
kann uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen
angemessener Frist zu liefern. Die Nachfrist muss mindestens 10 Arbeitstage betragen. Nach Ablauf
dieser Frist kann der Besteller schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist mit dem Hinweis
setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen setzt deren Ankündigung in dieser Fristsetzung voraus.
Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges stehen dem Besteller nur zu, wenn wir die
Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige
Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Besteller ist. Sie sind darüber
hinaus auf den Wert der Lieferung begrenzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen,
behördlichen Maßnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die
Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, maximal jedoch um 2 Monate.
VI. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers ab Werk Deutschland. Die Gefahr geht
unabhängig von der Frage des Leistungsortes spätestens mit der Absendung der Ware auf den
Besteller über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten
hat, so geht die Gefahr bei Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Die Ware wird von uns unversichert versandt, wenn der Besteller dies nicht gesondert verlangt hat.
Als AEO zertifiziertes Unternehmen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass aus
Sicherheitsgründen die Weitergabe von Trackingnummern zur Paketverfolgung an Dritte nicht
gestattet ist.
VII. Preise und Zahlungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Änderungen des Preisgefüges bis zur
Lieferung berechtigen uns nach billigem Ermessen zu entsprechenden Preisanpassungen, wenn
zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 2 Monate vergangen sind.
Für Deutschland und EU-Länder sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen vom
Ausstellungsdatum der Rechnung an netto, für außereuropäische Länder Vorkasse-Rechnungen
netto Kasse zahlbar. Danach gerät der Besteller auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Die
Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann zulässig, wenn
die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei konkreten Anzeichen für
eine wesentliche Verschlechterung der Bonität des Bestellers können wir weitere Lieferungen von
der Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises abhängig machen.
Lieferungen innerhalb von Deutschland werden bis 15 kg zu € 10,00 durchgeführt und eine
Handlingpauschale in Höhe von 30,00 € je Auftrag berechnet. Wir behalten uns vor die Ware auch
per Spedition zu versenden und die Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen. Für alle anderen
Länder werden die Fracht- und ggf. Zollkosten je Auftrag ermittelt und eine Handlingpauschale in
Höhe von 40,00 € je Auftrag berechnet.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt daher bis zur
vollständigen Bezahlung aller – auch nach Lieferung fällig werdender - aus der
Geschäftsverbindung bestehenden
Verbindlichkeiten, einschließlich eines vorhandenen
Kontokorrentsaldos, Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, im Rahmen
seines ordentlichen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt
ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Forderungen zur Sicherung an HC ab. Die Abtretung wird
angenommen. Der Besteller bleibt widerruflich zum Forderungseinzug berechtigt. Die Verarbeitung
oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung
in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Besteller
uns anteilig Miteigentum. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Insbesondere tritt der Käufer seine Forderung aus dem
Weiterverkauf der Ware anteilig an uns ab.
Auf Verlangen des Käufers gibt HC Sicherungen nach seiner Wahl frei, soweit ihr Wert die zu
sichernde Forderung um 20 % übersteigt.
Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Bestellers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen
oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens, ist HC berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und
die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, solange der Besteller nicht Vorkasse leistet.
Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der
Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderung.
IX. Gewährleistung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und einen Mangel
vollständig anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich erfolgen und unverzüglich, spätestens
aber 8 Tage nach Anlieferung der Ware bei uns eingegangen sein. Muster der beanstandeten Ware
sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zurückzusenden. Nach Empfang
von Mustern der beanstandeten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur
Lieferung mangelfreier Ersatzware in angemessener Frist, regelmäßig aber innerhalb von 4 Wochen
verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom
Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sofern wir nachbessern
oder nachliefern, ist die gesamte beanstandete Ware zurückzugeben.
Für die Eignung der Waren für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir
keine Garantie oder Haftung, es sei denn, dass wir die Eignung ausdrücklich zugesichert haben. Der
Besteller ist verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst
zu prüfen.
Unsere Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen
des Produkthaftungsgesetzes.
Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer
Ansprüche), richtet im Übrigen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die
Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder wir eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko über-
nommen haben.
Schadensersatzansprüche gegen uns sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch uns,
unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Reinzeichnungen und Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Ergeben
sich Satzkorrekturen durch nachträgliche Änderungen, so werden sie dem Besteller zusätzlich in
Rechnung gestellt. Nach Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom
Auftraggeber in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar.
X. Verjährung
Bei Kaufverträgen, Werklieferungsverträgen und Werkverträgen verjähren die Ansprüche des
Käufers und Bestellers gegen uns in folgenden Fristen: Gewährleistungsansprüche des Käufers gem.
§ 437 BGB verjähren in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von einem Jahr ab
Ablieferung der Kaufsache. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§
280 BGB), die nicht unter Ziff. (1) und (2) fallen, verjähren in einer Frist von einem Jahr seit dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Satz 1 – 3 gelten nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2
BGB, der §§ 478, 479 BGB Gewährleistungsansprüche des Bestellers gem. § 634 BGB verjähren in
den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 1 BGB in einer Frist von einem Jahr ab Abnahme des Werkes. In
den Fällen des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bestellers in
entsprechender Anwendung der Vorschriften der VOB in einer Frist von zwei Jahren ab Abnahme
des Werkes. In den Fällen des § 634 a Abs. Nr. 3 BGB gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt entsprechend für Ansprüche des Bestellers auf
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB), die nicht vorstehend geregelt sind.
Die Verkürzung der Verjährung gem. vorstehendem Absatz gilt nicht für Schadensersatzansprüche
aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen sowie in Fällen, in
denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen vorliegt.
XI. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
XI. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind
vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige Regelung zu ersetzen, die dem
in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Willen am nächsten
kommt.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Witzhave, als Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und zukünftige
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist
Hamburg als Sitz des räumlich nächsten Land- und Oberlandesgerichts vereinbart. Es gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.